Amtlich / gerichtlich beglaubigte Übersetzung
Was ist eine amtlich / gerichtlich beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen, auch amtliche Übersetzungen oder Übersetzungen mit gerichtlicher Beglaubigung genannt, sind Übersetzungen, die für den amtlichen Gebrauch, zur Vorlage bei Ämtern, Gerichten, Polizeibehörden oder anderen staatlichen Organen, für internationale Firmen mit Handelsbeziehungen sowie für den Bedarf von Privatpersonen sowohl in der Tschechischen Republik als auch im Ausland bestimmt sind.
Beglaubigte Übersetzungen werden dem Ausgangstext beigefügt, entweder dem Originaldokument oder einer notariell beglaubigten Kopie davon. Dieser Satz wird mit einer sog. Übersetzungsklausel versehen, die mit einem runden Stempel versehen wird.
Die gesamte Akte der beglaubigten Übersetzung wird beglaubigt (Siegel und Schnur).
Es ist nun möglich, die Übersetzung ausschließlich elektronisch zu erstellen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel zu versehen und dem Auftraggeber per E-Mail zu übermitteln. In diesem Fall sendet der Kunde das Dokument auf elektronischem Wege und erhält die Übersetzung auf elektronischem Wege. Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht den strengsten gesetzlichen Anforderungen und bietet die größtmögliche Sicherheit hinsichtlich der Identität des Unterzeichners. Sie ersetzt die eigenhändige Unterschrift.
Die elektronisch erstellte Übersetzung entspricht der EU-Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS) und sollte von Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Eine beglaubigte Übersetzung wird in den meisten Fällen für die folgenden Dokumente angefertigt:
- Geburtsurkunden
- Zeugnisse
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Erbscheine
- Testamente
- Gerichtsurteile
- Strafregisterauszüge
- Vollmachten
- Konzessionsurkunden
- Gewerbescheine
- Handelsregisterauszüge
- Steuerbescheinigungen
- Staatsangehörigkeitsbescheinigungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Arbeitsverträge
- Steuererklärungen
- Bescheinigungen
- Notarielle Urkunden
- Gründungsurkunden und Statuten
- Studienzeugnisse und Universitätsdiplome
- Gesellschaftsverträge nach tschechischem Recht, Gesellschaftsverträge nach ausländischem Recht